AVB

Allgemeine Vertragsbedingungen für Dienstleistungsberechnungen

(Stand Jan. 2002)

1. Vertragsgegenstand ist die Berechnung von Dienstleistungen zwischen der COSUS GmbH, Leopoldstrasse 1, D-78112 St. Georgen, nachfolgend als COSUS GmbH genannt und dem Auftraggeber. 


1.1 Die COSUS GmbH erbringt ihre Dienstleistungen nach dem Stand der Technik und gemäß der Auftragserteilung
durch den Auftraggeber nach dem jeweiligen Stand der Technik. Die täglichen Arbeitszeiten werden unter Angabe
der bearbeiteten Positionen und der Art der Tätigkeit auf einem Dienstleistungsschein festgehalten und von dem
Auftraggeber oder einem dazu berechtigten Mitarbeiter, der eine Kopie des Scheines erhält, bestätigt.

1.2 Soweit Leistungen nach Aufwand abgerechnet werden, gilt die jeweils aktuelle Preisliste für Dienstleistungen.
Alle genannten Preise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer wird nach den jeweiligen gesetzlichen
Bestimmungen gesondert in Rechnung gestellt. Maßgebend für die Berechnung ist das zum Zeitpunkt der
Auftragsausführung zugrunde liegende Vertragsverhältnis mit der COSUS GmbH. Kleinste Verrechnungseinheit ist ¼
Stunde des jeweiligen Stundensatzes.

1.3. Die COSUS GmbH setzt nach der Auftragserteilung einen geeigneten und mit den notwendigen Fachkenntnissen
ausgestatteten Mitarbeiter ein. Die Vergütung richtet sich nach der gemäß der Auftragsstellung
einzusetzenden Dienstleistungskategorie. Diese unterteilt sich aufgrund spezifischer Aufgabenstellung
und Qualifikation der COSUS-Mitarbeiter in folgende Bereiche:

1.3.1. Sicherheitssysteme, Erstellen von Gesamtkonzepten, Host-Systeme, Cluster, Projektierung, Konferenz- und Sicherheitssysteme:
Stundensatz € 154.-

1.3.2. Programmierung, Consulting, Installation Apertum, Reports, Installation Datenbanken, Arbeiten an Netzwerken,
Anwendungssoftware, Serversysteme, aktive Netzwerkkomponenten:
Stundensatz € 128.-

1.3.3. Schulungen Apertum, Schulungen Grundlagen MS-Office-Paket, Hardware Reparaturen, Clients, NCs, USVs,
Netzwerkverkabelung:
Stundensatz € 113.-

Um eine geordnete Auftragsführung zu gewährleisten, entscheidet die COSUS GmbH in Absprache mit dem
Auftraggeber, welcher Mitarbeiter entsprechend der Dienstleitungskategorie eingesetzt oder in einem laufenden
Projekt ausgetauscht wird.

2. Berechnungsgrundlage
2.1. Arbeitsort / Arbeitszeit
2.1.1. Die Leistungen können sowohl beim Auftraggeber vor Ort , als auch in Absprache mit dem Auftraggeber intern am Betreuungsstandort gemäß der Auftragserteilung durchgeführt werden.

2.1.2 Die für die Berechnung zugrunde liegenden täglichen Arbeitszeiten (ausgehend von einer 5 Tage Woche) beginnen um 07.00 Uhr und enden um 19.00 Uhr inklusiv der Zeit für An- und Abreise. Für Arbeiten, die außerhalb dieser Kernarbeitszeit liegen, werden folgende Zuschläge berechnet:
25% für die 1. und 2. Mehrarbeitsstunde
50% für jede weitere Mehrarbeitsstunde
50% für Arbeiten an Samstagen
100% für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen

2.1.3 Wenn aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Information durch den Auftraggeber der Leistungsaufwand
erheblich über der Schätzung liegt, den die COSUS GmbH bei Übernahme des Auftrages zugrunde gelegt hat, so ist die COSUS GmbH auch bei Vergütung nach Festpreis oder mit Höchstbegrenzung zu einer angemessenen Erhöhung der ursprünglichen Vergütung berechtigt. Die COSUS GmbH ist verpflichtet, den Auftraggeber so früh wie möglich von der Überschreitung des Festpreises bzw. der Höchstbegrenzung zu informieren.

2.2. Fahrtkosten
2.2.1 Kosten für An- und Abfahrten
Stundensatz € 98.-
Die Auswahl des Transportmittels wird seitens der COSUS GmbH nach wirtschaftlichen Aspekten vorgenommen. Für die Berechnung der Fahrtkosten ist die wirtschaftlichste oder verkehrsgünstige Strecke maßgebend.

2.2.2 Der Preis pro gefahrenem PKW-Kilometer beträgt € 0,61.


2.2.3 Bei Fahrten mit der Bundesbahn werden der Fahrpreis der 2. Klasse, sowie Zuschläge für Schnellzüge in Rechnung gestellt. Flugreisen werden nach der Economy Class berechnet. Durch den Auftraggeber bedingte Stornierungskosten gehen zu seinen Lasten. Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel (Straßenbahn,
Bus, U-Bahn) werden nach Beleg abgerechnet. Ebenso die Kosten für die Verwendung von Autotaxen oder Mietwagen.


2.2.4 Reisenebenkosten umfassen alle sonstigen Ausgaben, die zur Aufnahme und/oder Durchführung der Projekt- oder Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind. Hierunter fallen z.B. Kosten für die Beförderung von Gepäckstücken,
Parkplatzgebühren oder Straßengebühren. Sonstige Nebenkosten werden nach Beleg abgerechnet.

2.2.5 Tagesspesen richten sich nach der jeweils steuerlich zulässigen Höchstgrenze für den Verpflegungsmehraufwand. In Deutschland gelten zur Zeit folgende Pauschalbeträge pro Tag.

a) bei mind. 8 Std. bis 14. Std. € 6.-
b) bei mind. 14 Std. bis 24 Std. € 12,-
c) ab 24 Std. Abwesenheit € 24.-

Für Tätigkeiten im Ausland sind die dem Betreuungsstandort zugrunde gelegten steuerlichen Auslandstagegelder gemäß den gesetzlichen Regelungen zu erstatten. Zur Abwesenheit wird
auch die Reisezeit gezählt.


Die Pauschale für Mehraufwendungen wird grundsätzlich erhoben, unabhängig einer Verpflegung durch den
Auftraggeber.


3. Rechnungsstellung für Dienstleistungen und Zahlungsziele
Erstellte Rechnungen für Dienstleistungen sind grundsätzlich netto innerhalb von 10 Tagen fällig. Bei Zahlungsverzug kann die COSUS GmbH aus ihren Forderungen, ab Fälligkeit, Zinsen in banküblicher Form berechnen.


4. Eigentumsvorbehalt
An den von der COSUS GmbH gelieferten und eingebauten Ersatzteilen behält sich die COSUS GmbH das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (§455 BGB) vor.

5. Schlussbestimmung
Die Preise für Dienstleistungen gelten ab dem 01.01.2002 der Ausgabe. Alle vorher erschienenen Preislisten für
Dienstleistungen verlieren ab diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit. Vorstehende Bedingungen haben Vorrang vor allen anders lautenden Bedingungen des Auftraggebers.

6. Gerichtsstand
Allgemeiner Gerichtsstand ist Villingen-Schwenningen

Allgemeine Geschäftbedingungen DL Partner
Stand: Januar 2002