AGB

Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs-, Dienstleistungs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der COSUS Computer Systeme und Software GmbH

Stand: April 2021

  1. Allgemeines

    1.1. Grundlage für die Abwicklung von Aufträgen sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Es gelten ausschließlich unsere Geschäfts-, Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen mit denen sich unser Kunde durch Auftragserteilung einverstanden erklärt. Anderslautende Vereinbarungen werden von uns nur anerkannt, sofern wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen.

    1.2. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Bei Änderungen der AGB werden die Kunden unverzüglich unter Vorlage der geänderten AGB informiert.

    1.3. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann ausschließlich unsere Geschäfts-, Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.

    1.4. Wir sind berechtigt, Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.
  1. Preise / Kosten

    2.1. Angebote der COSUS Computer Systeme und Software GmbH sind – insbesondere hinsichtlich der Preise, Mengen, Benutzeranzahl, Lieferfrist, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen – freibleibend und unverbindlich. Bestellungen oder Aufträge können wir innerhalb von zwanzig Tagen nach Zugang annehmen.

    2.2. Alle angegebenen Preise verstehen sich rein netto, ausschließlich Verpackungs-, Fracht- und Versicherungskosten. Maßgebend sind die Preise des erstellten Angebotes oder der jeweils gültigen Preisliste, zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.

    2.3. Lieferungen und Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage des Vertragsabschusses gültigen Listenpreisen berechnet. COSUS Computer Systeme und Software GmbH ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als 14 Tage liegen. In diesem Fall werden die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.

    2.4. Die Berechnung der Dienstleistungen erfolgt in Arbeitseinheiten. Im Rahmen der Standard-Servicezeiten, sowie bei vor Ort Einsätzen beträgt die Taktung 15 Minuten.

    2.5. Dienstleistungen erfolgen zu den jeweils veröffentlichten Stundensätzen der COSUS GmbH. Hierbei wird zwischen folgenden Leistungen unterschieden. IT-Consultant Standard, IT-Consultant Auszubildender, Spezialsätze (z.B. DMS, Firewall usw.), Projektleitungen. Die Preisliste liegt den Angeboten per E-Mail bei, bzw. kann separat angefordert werden.

    2.6. Die Tätigkeiten werden während der üblichen Arbeitszeiten (werktags, ohne Samstag, zwischen 8:00 und 17:00 Uhr) ausgeführt. Für Arbeiten außerhalb der genannten Zeiten werden Überstundenzuschläge von 25 % (Arbeiten zwischen 17:00 und 19:00 Uhr), 50 % (Arbeiten zw. 19:00 und 22.00h sowie 6.00h bis 8.00h) bzw. 100 % (Arbeiten an Sonn- und Feiertagen, sowie zw. 22.00h und 06.00h) abgerechnet. An Samstagen beträgt der Zuschlag generell 50 %. Die Zuschläge gelten auch für Reisezeiten.

    2.7. Die Abrechnung von Dienstleistungen erfolgt sofort, oder nach spezieller Vereinbarung mit dem Auftraggeber. Bei monatsübergreifenden Dienstleistungen ist COSUS berechtigt Zwischenrechnungen, über den bisher erbrachten Aufwand zu stellen. In der Abrechnung sind die erbrachten Dienstleistungen mit Daten aufgeführt. Sofern im Vorfeld keine Abstimmung über einen Tätigkeitsnachweis (Helpdesk) erfolgt ist, bei der ein Wiederspruch der dokumentierten Zeiten möglich war; kann der Auftraggeber dieser Rechnung innerhalb von 10 Tagen nach Zugang widersprechen. Ansonsten gilt die Dienstleistung/Rechnung als genehmigt.

    2.8. Soweit nicht individuell anders geregelt werden Reisekosten, Spesen und gegebenenfalls Übernachtungskosten für Leistungen, die das Systemhaus nicht an seinem Geschäftssitz erbringt, gesondert gemäß der aktuellen Preisliste berechnet. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Übernachtungskosten gegen Nachweis nach Aufwand.

    2.9. Werden Termin seitens eines Kunden abgesagt, auch im Falle einer Terminverschiebung, kann Cosus folgende Kosten trotzdem abrechnen:
    100% der geplanten Aufwendungen bei Absage ab 17.00h des Vortages des Termins bzw. der Anfahrt dazu. Davon abgezogen werden die fakturierten Arbeiten die anstelle dessen effektiv bei anderen Kunden in der geplanten Zeit abgerechnet werden konnten.
    50% der geplanten Aufwendungen bei Absage bis 3 Werktage ausschließlich Samstag vor dem Termin bzw. der Anfahrt dazu. Davon abgezogen werden die fakturierten Arbeiten die anstelle dessen effektiv bei anderen Kunden in der geplanten Zeit abgerechnet werden konnten.
    25% der geplanten Aufwendungen bei Absage bis 7 Werktage ausschließlich Samstag vor dem Termin bzw. der Anfahrt dazu. Davon abgezogen werden die fakturierten Arbeiten die anstelle dessen effektiv bei anderen Kunden in der geplanten Zeit abgerechnet werden konnten.
  1. Zahlungsbedingungen

    3.1. Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Warenlieferungen sofort nach Erhalt rein netto, ohne Abzug zu begleichen, jeweils zuzüglich der bei Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

    3.2. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die COSUS Computer Systeme und Software GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht von Hundert über dem Basissatz zu verlangen, sofern der Kunde keinen geringeren oder COSUS Computer Systeme und Software GmbH einen höheren Schaden nachweist.

    3.3. Eine Aufrechnung von Forderungen des Kunden gegen Leistungen der COSUS Computer Systeme und Software GmbH ist ausgeschlossen. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

    3.4. Bei Factoring sind sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die Bank und auf das Konto, das auf jeder Rechnung in der Fußzeile angegeben ist, zu zahlen. Befindet sich der Auftraggeber bzw. Käufer uns gegenüber mit Zahlungsverpflichtungen im Verzug, werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
  1. Lieferung

    4.1. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug so kann der Käufer pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchsten 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Käufer gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

    4.2. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeiter-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen und Verfügungen von hoher Hand sowie sonstige von uns nicht zu vertretende Ereignisse verlängern die Lieferfristen in angemessenem Umfang. Derartige Ereignisse berechtigen uns außerdem, vom Vertrag zurückzutreten, falls die Lieferung noch nicht ausgeführt ist. Entsprechendes gilt für den Käufer, sofern er uns eine entsprechende Nachfrist gesetzt hat.

    4.3. Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes schriftlich mit gegenseitiger Bestätigung vereinbart ist.
  1. Versand

    5.1. Die Lieferung unserer Waren erfolgt ab Lager der COSUS Computer Systeme und Software GmbH, St. Georgen, bzw. ab Hersteller/Distributor. Kosten für Verpackung und deren Entsorgung gehen zu Lasten des Käufers. Die Wahl der Versandart erfolgt durch uns, sofern nichts anderes vereinbart worden ist.

    5.2. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und zu prüfen. Falls Transportschäden festgestellt werden, hat der Besteller Schadensmeldung gegenüber dem Frachtführer zu erstatten. Sonstige erkennbare Beanstandungen sind längstens innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Ware uns gegenüber schriftlich und geltend zu machen und durch Fotos zu dokumentieren.

    5.3. Die COSUS Computer Systeme und Software GmbH ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen selbst oder von geeigneten Dritten erbringen zu lassen. Die COSUS Computer Systeme und Software GmbH ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

    5.4. Zu Testzwecken gelieferte Produkte (Hardware, Software, Datenträger, Geräte, Unterlagen etc.) bleiben Eigentum der COSUS Computer Systeme und Software GmbH. Dazugehörende Dienstleistungen werden separat berechnet.

    5.5. Die COSUS Computer Systeme und Software GmbH behält sich vor, Software gemäß Ziffer 5.4 so auszurüsten, dass die Programme nach Ablauf der vereinbarten Testdauer oder der vertraglichen Bedingungen nicht mehr voll einsatzfähig sind. Der Kunde kann hieraus keinerlei Ansprüche herleiten.
  1. Annahmeverzug des Kunden

    6.1. Kommt ein Kunde mit der Annahme bestellter Ware in Verzug, so ist die COSUS Computer Systeme und Software GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens vierzehn Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die COSUS Computer Systeme und Software GmbH ist berechtigt, diesen Schaden konkret zu berechnen oder aber einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von Fünfundzwanzig von Hundert des Nettoauftragswerts zu verlangen. Dem Kunden steht es frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
  1. Gewährleistung

    7.1. Die COSUS Computer Systeme und Software GmbH übernimmt die Gewähr für die Vollständigkeit und generelle Funktionsfähigkeit von Soft- und Hardware, die von der COSUS Computer Systeme und Software GmbH erstellt wurde. Für Soft- und Hardware anderer Hersteller gelten die jeweiligen Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen der Hersteller. Die Sachmängelhaftung der COSUS Computer Systeme und Software GmbH ist jedoch für sämtliche Dienstleistungen, Hard- und Software, sowie sonstige Leistungen auf ein Jahr begrenzt, sofern gesetzliche Bestimmungen dem nicht zwingend entgegenstehen. Im Leistungsumfang der COSUS Computer Systeme und Software GmbH sind Inbetriebnahme, Dienstleistungen und Konfigurationsarbeiten nicht enthalten. Die Haftung beschränkt sich auf den Kaufpreis der durch COSUS Computer Systeme und Software GmbH gelieferten Soft- oder Hardware oder sonstigen erbrachten Leistung. Für alle Dienstleistungen beträgt die Sachmängelhaftung ein Jahr.

    7.2. Die Regelungen dieser Ziffer 7 gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von COSUS Computer Systeme und Software GmbH. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

    7.3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgen alle Lieferungen auf Kosten und Gefahr des Kunden.

    7.4. Von der COSUS Computer Systeme und Software GmbH auftragsgemäß installierte Produkte sind vom Kunden, gemeinsam mit einem Mitarbeiter der COSUS Computer Systeme und Software GmbH oder einem geeigneten Dritten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Werktagen, zu testen, ansonsten gelten diese als abgenommen.

    7.5. Dem Kunden ist bekannt, dass Standardsoftware mit Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und wegen ihrer hohen Komplexität in der Regel nicht fehlerfrei ausgeliefert werden kann. Die COSUS Computer Systeme und Software GmbH macht insbesondere keine Kompatibilitätszusagen, es sei denn, sie werden schriftlich bestätigt. Entstehen hier Mehrkosten, so sind diese durch den Kunden zu tragen.

    7.6. Werden vom Kunden oder von Dritten Veränderungen an den gelieferten Komponenten, oder den Installationen vorgenommen, erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist.

    7.7. Der Kunde ist nicht berechtigt, Mängel selbst oder durch Dritte zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
  1. Zusätzliche Bestimmungen für Softwareprodukte

    8.1. Beim Kauf eines Softwareproduktes erwirbt der Käufer eine Lizenz zur uneingeschränkten Nutzung dieses Softwareproduktes gemäß den Lizenzbestimmungen der jeweiligen Software. Downloadlinks, E-Mails mit Lizenzen, oder Portalzugänge sind durch den Kunden aufzubewahren, anzulegen bzw. zu archivieren. Bei Softwaremiete gelten die jeweiligen Mietbedingungen des Herstellers wenn nicht anders geregelt.

    8.2. Der Käufer erkennt die Lizenzbestimmungen mit der Installation bzw. ersten Nutzung des Softwarepaketes an. Die Lizenzbestimmungen sind Bestandteil des Vertrages und dem Käufer bekannt.

    8.3. Die Softwareprodukte bleiben uneingeschränkt geistiges Eigentum des Lizenzgebers. Es gelten die Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers.

    8.4. Der Käufer verpflichtet sich, die Produkte nur im Sinne wie vereinbart zu nutzen. Der Käufer verpflichtet sich ferner, keine Kopien der Produkte zu erstellen und diese gegen Bezahlung oder auch gratis an Dritte weiterzugeben.

    8.5. Eignen sich Dritte die Produkte widerrechtlich an, so wird der Käufer für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes sorgen, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist. Ist ihm dies nicht möglich, so meldet er diesen Vorfall unverzüglich der COSUS Computer Systeme und Software GmbH. Der Käufer wird weder Firmenbezeichnung noch eigentliche Angaben des Herstellers auf dem Produkt oder für ihn notwendigen Datensicherungsträgern entfernen oder ändern.
  1. Eigentumsvorbehalt

    9.1. Die von der COSUS Computer Systeme und Software GmbH gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus den gegenseitigen Geschäftsbeziehungen, einschließlich des Ausgleichs eines Kontokorrentsaldos.

    9.2. Der Käufer ist zum Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware berechtigt und ermächtigt. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zu Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

    9.3. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, ist der Käufer nicht berechtigt.
  1. Rücktrittsrecht

    10.1. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

  2. Umfang der Rechtseinräumung

    11.1. Die COSUS Computer Systeme und Software GmbH behält an von ihr erstellter und gelieferten Software die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte. Die in den Lizenzdokumenten beschriebenen Schutzrechtshinweise – auch Dritter – sind zu beachten. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an der Software. Im Übrigen richtet sich das Nutzungsrecht des Kunden nach den Einzellizenzbedingungen der COSUS Computer Systeme und Software GmbH für die jeweiligen Produkte.
  1. Datenschutz

    12.1. Die aktuellen Datenschutzbestimmungen sind auf der Webseite veröffentlicht.

  2. Haftung

    13.1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

    13.2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
    für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, Typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

    13.3. Die sich aus 13.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

    13.4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

    13.5. Der Kunde ist durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programm- und Datensicherung – zu einer Schadensabwendung bzw. -minderung verpflichtet. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, haften wir ggf. nur eingeschränkt i.S.d. § 254 BGB. COSUS Computersysteme und Software GmbH ist nicht verpflichtet Datensicherungen vor Ausführung von Dienstleistungen, zu prüfen, zu testen oder zu hinterfragen. Dadurch entstehende Mehraufwendungen sind durch den Kunden, entsprechend der Aufwendungen, zu bezahlen.

    13.6. Die Regelungen dieser Ziffer 13 gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der COSUS Computer Systeme und Software GmbH.

    13.7. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
  1. Ermächtigung zur Nutzung von Kundendaten

    14.1. Der Kunde ermächtigt die COSUS Computer Systeme und Software GmbH, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 28 BDSG) zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

    15.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

    15.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich mit COSUS ergebenden Streitigkeiten für unsere Geschäftskunden ist Villingen- Schwenningen.

  2. Salvatorische Klausel

    16.1. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen, aus welchem Grund auch immer, nichtig sein, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Im Zweifel sind Einzelbestimmungen so auszulegen, dass sie dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht widersprechen. Mündliche Absprachen bedürfen der gegenseitigen schriftlichen Bestätigung