Laut Gutachten besitzen amerikanische Behörden weitreichende Befugnisse, um auf Cloud-Daten in Europa zuzugreifen.

Rechtswissenschaftler der Universität Köln haben im Auftrag des Bundesinnenministeriums ein Gutachten erstellt, das nun öffentlich zugänglich ist. Die Fragestellung bezieht sich auf die Möglichkeit eines Zugriffs von US-Behörden auf Daten, die sich in der Cloud befinden, jedoch in europäischen Rechenzentren liegen.

Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass US-Gesetze wie der Stored Communications Act (SCA) und Abschnitt 702 des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) US-Behörden dazu berechtigen, Cloud-Anbieter zur Herausgabe von Daten zu verpflichten. Nicht der physische Speicherort ist von entscheidender Bedeutung, sondern die Kontrolle des Unternehmens. Dies bedeutet, dass Daten europäischer Tochtergesellschaften unter US-Muttergesellschaften betroffen sein könnte.

Auch europäische Unternehmen können betroffen sein, wenn sie geschäftliche Verbindungen in die USA haben. Technische Maßnahmen wie Verschlüsselung verhindern den Zugriff nicht. Cloud-Anbieter sind rechtliche dazu verpflichtet, Daten aufzubewahren und im Bedarfsfall bereitzustellen.

Gleichzeitig gilt die DSGVO, die Datenübermittlungen an Drittstaaten nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Das EU-US Data Privacy Framework kann genutzt werden, schafft aber keine vollständige Rechtssicherheit. Unternehmen müssen daher rechtliche Reibungspunkte zwischen US- und EU-Recht beachten.



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