IT-Sicherheitsgesetze in Kliniken

Träge Umsetzung der IT-Sicherheitsgesetze in Kliniken.

Im Gesundheitswesen sollen bis Juli 2019 die Vorgaben für die Funktionsfähigkeit kritischer Infrastrukturen (KRITIS) umgesetzt sein.

Das bedeutet, dass Einrichtungen bestimmte Mindestsicherheitsstandards erfüllen und sicherheitskritische IT-Vorfälle dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden müssen.

Betroffen davon sind vorerst Kliniken mit mindestens 30.000 stationären Fällen pro Jahr, was auf 120 von 1900 Krankenhäusern zutrifft.

Nicht nur das Gesundheitswesen kämpft mit schleppender Umsetzung der EU-Vorgaben für die IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen, sondern auch viele andere Bereiche wie die Energieversorgung, Wasser, Ernährung über IT bis hin zu den Medien.