Benötigen sie Unterstützung bei der Erfüllung des neuen HinSchG?
Hinweisgeberschutzgesetz – Benötigen sie Unterstützung bei der Erfüllung des neuen HinSchG?

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das Hinweisgeberschutzgesetz (seit 02.07.2023 in Kraft) verpflichtet Unternehmen dazu, (interne) Meldestellen für Whistleblower einzurichten. Die Schonfrist für kleinere Unternehmen, ab 50 Beschäftigte, endet am 17. Dezember 2023.

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